ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE

HOTELLERIE 2006 (AGBH 2006)

Fassung vom 14.04.2017

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen

Inhaltsverzeichnis

  1. Geltungsbereich
  2. Vertragsschluss
  3. Rücktritts(Widerrufs)recht
  4. Preise und Zahlungsbedingungen
  5. Beginn und Ende der Beherbergung – Rücktritt vom Beherbergungsvertrag durch den Beherberger
  6. Beistellung einer Ersatzunterkunft
  7. Gewährleistung
  8. Rechte und Pflichten
  9. Haftung des Beherbergers
  10. Tierhaltung
  11. Anwendbares Recht
  12. Beendigung des Beherbergungsvertrages – Vorzeitige Auflösung
  13. Informationen zur Online-Streitbeilegung

 

1) Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) der

HeyMi Apartments GesmbH
Kolingasse 1/6
1090 Wien, Österreich

T: +43-1-310 23 29

E: office@heymi-apartments.com

(nachfolgend “Beherberger”), gelten für alle Verträge über die Vermietung von Apartments zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen (nachfolgend Apartmentaufnahmevertrag), die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Gast“) mit dem Beherberger hinsichtlich der vom Beherberger in seinem Online-Shop dargestellten Dienstleistungen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

1.2 Begriffsdefinitionen:

„Beherberger“: Ist eine natürliche oder juristische Person, die Gäste gegen Entgelt beherbergt.

„Gast“: Ist eine natürliche Person, die Beherbergung in Anspruch nimmt. Der Gast ist in der Regel zugleich Vertragspartner. Als Gast gelten auch jene Personen, die mit dem Vertragspartner anreisen (zB Familienmitglieder, Freunde etc).

„Vertragspartner“: Ist eine natürliche oder juristische Person
des In- oder Auslandes, die als Gast oder für einen Gast einen Beherbergungsvertrag
abschließt.

„Verbraucher“ im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

2) Vertragsschluss

2.1 Die im Online-Shop des Beherbergers enthaltenen Produkt- und Dienstleistungsbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Beherbergers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Vertragspartnern.

2.2 Der Vertragspartner kann das Angebot über das in den Online-Shop des Beherbergers integrierte Online-Buchungsformular abgeben. Dabei gibt der Vertragspartner, nachdem er den elektronischen Buchungsprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Buchungsvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Waren oder Dienstleistungen ab. Ferner kann der Vertragspartner das Angebot auch telefonisch oder per E-Mail gegenüber dem Beherberger abgeben.

2.3 Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Vertragspartners durch den Beherberger zustande. Der Beherberger kann das Angebot des Vertragspartners innerhalb eines Tages annehmen, indem er dem Vertragspartnern eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Vertragspartnern maßgeblich ist.

Nimmt der Beherberger das Angebot des Vertragspartners innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Vertragspartner nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.

2.4 Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der Vertragspartner eine Anzahlung leistet. In diesem Fall ist der Beherberger verpflichtet, vor der Annahme der Bestellung des Vertragspartners, den Vertragspartner auf die geforderte Anzahlung hinzuweisen. Erklärt sich der Vertragspartner mit der Anzahlung einverstanden, erklärt der Beherberger bei Vorabüberweisung schon jetzt die Annahme des Angebots des Vertragspartners dem Zeitpunkt, in dem der Kunde durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons den Zahlungsvorgang auslöst. Dies gilt nicht bei Anzahlung mittels Kreditkarte, in welchem Fall der Beherberger die Buchung auch annehmen muss, damit der Vertrag zustandekommt.

Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Anzahlung spätestens 3 Tage (einlangend) vor der Beherbergung zu bezahlen, beziehungsweise am nächstfolgenden Werktag, sofern die Berherbergung weniger als 3 Tage davor stattfindet. Die Kosten für die Geldtransaktion (zB Überweisungsspesen) trägt der Vertragspartner. Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt.

2.5 Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular des Beherbergers wird der Vertragstext vom Beherberger gespeichert und dem Vertragspartnern nach Absendung seiner Bestellung nebst den vorliegenden AGB in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) zugeschickt. Zusätzlich wird der Vertragstext auf der Internetseite des Beherbergers archiviert und kann vom Vertragspartner angefordert werden.

2.6 Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular des Beherbergers kann der Vertragspartner mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Seine Eingaben kann der Vertragspartner im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er den den Bestellvorgang abschließenden Button anklickt.

2.7 Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

2.8 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Vertragspartner  hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Beherberger versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Vertragspartner bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Beherberger oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

 

3) Rücktritts(Widerrufs)recht des Vertragspartners – Stornogebühr

3.1 Verbrauchern steht grundsätzlich ein Rücktrittsrecht zu.

3.2 Gemäß § 18 FAGG besteht ein Rücktrittsrecht, soweit nichts anderes vereinbart ist, nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen als zu Wohnzwecken,  sowie Lieferung von Speisen und Getränken und Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, sofern jeweils für die Vertragserfüllung durch den Unternehmer ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist, Danach ist ein Rücktrittsrecht auch bei Verträgen ausgeschlossen, die – wie hier – termingebundene Zimmerbuchungen zum Gegenstand haben.

3.3 Sofern der Beherbergungsvertrag mit einer fundierbaren Rate zustande gekommen ist, kann dieser bis spätestens 3 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden. Danach ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:

weniger als 3 Tage vor dem Ankunftstag 100 % vom gesamten Bruttopreis.

 

Bei Buchung der „Standard Rate“

bis 3 Tage von Ankunft             keine Stornogebühren
3 Tage bis Ankunftstag 100 % Des Bruttopreises

Bei Buchung der „non-refundable Rate“ wird der Gesamtbruttopreis bei jeglicher Stornierung oder Umbuchung fällig. Somit ist ab der Buchung keine kostenfreie Stornierung oder Umbuchung mehr möglich. Alle Stornierungen, Änderungen oder Nichtanreisen werden mit dem Gesamtbetrag berechnet.

 

4) Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Sofern sich aus der Beschreibung des Beherbergers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Ortstaxen werden gesondert angegeben.

4.2 Die Zahlungsmöglichkeit/en wird/werden dem Kunden im Online-Shop des Beherbergers mitgeteilt.

 

5) Beginn und Ende der Beherbergung – Rücktritt vom Beherbergungsvertrag durch den Beherberger 
5.1 Der Vertragspartner hat das Recht, so der Beherberger keine andere Bezugszeit anbietet, die gemieteten Räume ab 15.00 Uhr des vereinbarten Tages („Ankunftstag“) zu beziehen. Wird ein Zimmer erstmalig vor 15.00 Uhr Früh in Anspruch genommen, so zählt die vorhergegangene Nacht als erste Übernachtung.
5.2 Die gemieteten Räume sind durch den Vertragspartner am Tag der Abreise bis 11.00 Uhr freizumachen. Der Beherberger ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räume nicht fristgerecht freigemacht sind.
5.3 Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde die Anzahlung vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann der Beherberger ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten.
5.4 Falls der Gast bis 24.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde. Hat der Vertragspartner eine Anzahlung geleistet, so bleiben dagegen die Räumlichkeiten bis spätestens 24.00 Uhr des dem vereinbarten Ankunftstages folgenden Tag reserviert, wobei der Aufenthalt vom vereinbarten Ankunftstag weg verrechnet wird.
5.5 Bis spätestens 1 Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners kann der Beherbergungsvertrag durch den Beherberger, aus sachlich gerechtfertigten Gründen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.

Behinderungen der Anreise

5.7 Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (zB extremer Schneefall, Hochwasser etc) sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich sind, ist der Vertragspartner nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die Tage der Anreise zu bezahlen.

5.8 Die Entgeltzahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt ab Anreisemöglichkeit wieder auf, wenn die Anreise innerhalb von drei Tagen wieder möglich wird.

 

6) Beistellung einer Ersatzunterkunft
6.1 Der Beherberger kann dem Vertragspartner bzw den Gästen eine adäquate Ersatzunterkunft (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.
6.2 Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die Räume) unbenutzbar geworden ist (sind), bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.
6.3 Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten des Beherbergers.

 

7) Gewährleistung

Der Beherberger ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem seinem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen. Ist die Dienstleistung mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Gewährleistung. Hiervon abweichend gilt:

7.1 Für Unternehmerhat der Beherberger bei behebbaren Mängeln die Wahl der Art der Nacherfüllung;

 

8) Rechte und Pflichten 
8.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt der Abreise das vereinbarte Entgelt zuzüglich etwaiger Mehrbeträge, die auf Grund gesonderter Leistungsinanspruchnahme durch ihn und/oder die ihn begleitenden Gästen entstanden sind zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen.
8.2 Der Beherberger ist nicht verpflichtet, Fremdwährungen zu akzeptieren.

8.3 Der Vertragspartner haftet dem Beherberger gegenüber für jeden Schaden, den er oder der Gast oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Vertragspartners Leistungen des Beherbergers entgegennehmen, verursachen.

8.4  Verweigert der Vertragspartner die Bezahlung des bedungenen Entgelts oder ist er damit im Rückstand, so steht dem Beherberger das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht gemäß § 970c ABGB sowie das gesetzliche Pfandrecht gem § 1101 ABGB an den vom Vertragspartner bzw dem vom Gast eingebrachten Sachen zu. Dieses Zurückbehaltungs- oder Pfandrecht steht dem Beherberger weiters zur Sicherung seiner Forderung aus dem Beherbergungsvertrag, insbesondere für Verpflegung, sonstiger Auslagen, die für den Vertragspartner gemacht wurden und für allfällige Ersatzansprüche jeglicher Art zu.

8.4 Dem Beherberger steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw Zwischenabrechung seiner Leistung zu.

 

9) Haftung des Beherbergers

9.1 Der Beherberger haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, gesetzlichen und deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwandsersatz wie folgt.

9.2 Die Haftung des Beherbergers ist grundsätzlich – ausgenommen Personenschäden –  für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ist der Vertragspartner ein Unternehmer wird die Haftung – ausgenommen Personenschäden –  auch für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern es sich nicht um krass grobe Fahrlässigkeit handelt.

9.3 Für eingebrachte Sachen gilt darüberhinaus: Der Beherberger haftet gemäß §§ 970 ff ABGB für die vom Vertragspartner eingebrachten Sachen. Die Haftung des Beherbergers ist nur dann gegeben, wenn die Sachen dem Beherberger oder den vom Beherberger befugten Leuten übergeben oder an einen von diesen angewiesenen oder hiezu bestimmten Ort gebracht worden sind. Der Beherberger haftet nicht, wenn er beweisen kann, dass der Schaden weder durch ihn oder einen seiner Leute verschuldet noch durch fremde, im Hause aus- und eingehende Personen verursacht worden ist (Beweislastumkehr).Trifft den Geschädigten bei der Entstehung des Schadens ein Mitverschulden, so kann die Ersatzpflicht gemindert sein oder entfallen.

Der Beherberger haftet für Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere nur bis zum Betrag von 250,00 Euro. Im Übrigen ist die Haftung mit 550,00 Euro beschränkt. Über diese Beträge hinaus haftet der Gastwirt dann, wenn er die Sachen in Kenntnis ihrer Beschaffenheit zur Aufbewahrung übernommen hat oder der Schaden von ihm oder einem seiner Leute vorsätzlich oder grob verschuldet wurde. Die Verwahrung von Kostbarkeiten, Geld und Wertpapieren kann der Beherberger ablehnen, wenn es sich um wesentlich wertvollere Gegenstände handelt, als Gäste des betreffenden Beherbergungsbetriebes gewöhnlich in Verwahrung geben.

Kommt der Vertragspartner oder der Gast der Aufforderung des Beherbergers, seine Sachen an einem besonderen Aufbewahrungsort zu hinterlegen nicht unverzüglich nach, ist der Beherberger aus jeglicher Haftung befreit.

 

10) Tierhaltung
10.1 Tiere sind grundsätzlich im Beherbergungsbetrieb nicht gestattet und dürfen nur in Ausnahmesituationen und nach vorheriger Zustimmung des Beherbergers und allenfalls gegen eine besondere Vergütung in den Beherbergungsbetrieb gebracht werden.
10.2 Der Vertragspartner, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw zu beaufsichtigen oder dieses auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw beaufsichtigen zu lassen.
10.3 Der Vertragspartner bzw Gast, der ein Tier mitnimmt, hat über eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung bzw eine Privat-Haftpflichtversicherung, die auch mögliche durch Tiere verursachte Schäden deckt, zu verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist über Aufforderung des Beherbergers zu erbringen.
10.4 Der Vertragspartner bzw sein Versicherer haften dem Beherberger gegenüber zur ungeteilten Hand für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen des Beherbergers, die der Beherberger gegenüber Dritten zu erbringen hat.

 

11)  Beendigung des Beherbergungsvertrages – Vorzeitige Auflösung
11.1 Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so endet er mit Zeitablauf.
11.2 Reist der Vertragspartner vorzeitig ab, so ist der Beherberger berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen. Der Beherberger wird in Abzug bringen, was er sich infolge der Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebots erspart oder was er durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume erhalten hat. Eine Ersparnis liegt nur dann vor, wenn der Beherbergungsbetrieb im Zeitpunkt der Nichtinanspruchnahme der vom Gast bestellten Räumlichkeiten vollständig ausgelastet ist und die Räumlichkeit auf Grund der Stornierung des Vertragspartners an weitere Gäste vermietet werden kann. Die Beweislast der Ersparnis trägt der Vertragspartner.
11.3 Durch den Tod eines Gastes endet der Vertrag mit dem Beherberger.
11.4 Wurde der Beherbergungsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, so können die Vertragsparteien den Vertrag, bis 10.00 Uhr des dritten Tages vor dem beabsichtigten Vertragsende, auflösen.
11.5 Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere wenn der Vertragspartner bzw der Gast
a) von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen, dem Eigentümer, dessen Leute oder den im Beherbergungsbetrieb wohnenden Dritten gegenüber das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht;
b) von einer ansteckenden Krankheit oder eine Krankheit, die über die Beherbergungsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegedürftig wird;
c) die vorgelegten Rechnungen bei Fälligkeit innerhalb einer zumutbar gesetzten Frist (3 Tage) nicht bezahlt.
11.6 Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis (zB Elementarereignisse, Streik, Aussperrung, behördliche Verfügungen etc) unmöglich wird, kann der Beherberger den Beherbergungsvertrag jederzeit ohne
Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen, sofern der Vertrag nicht bereits nach dem Gesetz als aufgelöst gilt, oder der Beherberger von seiner Beherbergungspflicht befreit ist. Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz etc des Vertragspartners sind ausgeschlossen.

 

12) Anwendbares Recht/Gerichtsstand

12.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

12.2 Ist der Vertragspartner Unternehmer im Sinne der Ziffer 1.2, so wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Ort des Geschäftssitzes des Beherbergers vereinbart. Für Vertragspartner, die Verbraucher sind, gilt: Sowohl für Klagen des Unternehmers gegen den Verbraucher als auch für Klagen des Verbrauchers gegen den Unternehmer befindet sich der Gerichtsstand am Wohnsitz des Verbrauchers, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz  in der EU, aber nicht in Österreich hat. Hat der Verbraucher in Österreich seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt, so kann er nur bei jenem Gericht geklagt werden, in dessen Sprengel der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt liegt; Der Unternehmer kann diesfalls vom Vertragspartner nur an seinem Geschäftssitz geklagt werden, sofern gesetzlich nicht ein anderer Gerichtsstand gegeben ist.

 

13) Informationen zur Online-Streitbeilegung

Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr

Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.